Telematikinfrastruktur
Alles über die Telematikinfrastruktur
Die TI ist das geschützte digitale Netz des Gesundheitswesens. Hier finden Sie alles Wichtige: Komponenten, Pflichtanwendungen, Fristen und die TI-Pauschale 2026 verständlich erklärt. Netzleiter ist seit Jahren KBV-zertifizierter IT-Dienstleister (§390 SGB V) und übernimmt den kompletten TI-Betrieb in Ihrer Praxis.

Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht weit mehr als den Versichertenstammdaten-Abgleich (VSDM). Über sie laufen alle digitalen Pflichtanwendungen einer modernen Praxis. Als KBV-zertifizierter Dienstleister sorgt Netzleiter dafür, dass Ihre Praxis-IT stabil, sicher und KV-konform läuft.
Das sichere Netz des Gesundheitswesens
Die TI verbindet Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen über eine verschlüsselte Verbindung. So werden Versichertenstammdaten, Rezepte, Arztbriefe und Notfalldaten sicher ausgetauscht. Rechtsgrundlage der Finanzierung sind die §§ 376 ff. SGB V.
Pflicht für Vertragsarztpraxen
Jede an der gesetzlichen Versorgung teilnehmende Praxis muss an die TI angebunden sein und die Pflichtanwendungen nutzen. Fehlt die Anbindung oder eine Pflichtanwendung, drohen Kürzungen der TI-Pauschale und Honorarabschläge.
Netzleiter übernimmt den Betrieb
Wir installieren die TI-Komponenten, binden Ihr Praxisverwaltungssystem an, beheben Störungen und halten Fristen im Blick. Sie konzentrieren sich auf die Versorgung Ihrer Patienten.
Die TI-Komponenten im Überblick
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigt jede Betriebsstätte diese Komponenten. Netzleiter liefert, installiert und betreibt sie.
Konnektor oder TI-Gateway
Der Konnektor verbindet die Praxis mit der TI. Alternativ liegt der Konnektor beim TI-Gateway im Rechenzentrum des Anbieters, die Praxis bindet sich über eine sichere VPN-Verbindung an. Vorteil des Gateways: kein Austausch ablaufender Hardware-Zertifikate vor Ort, zentrale Wartung. Die gematik empfiehlt das Gateway als Übergang zu TI 2.0.
eHBA Heilberufsausweis
Der personenbezogene elektronische Heilberufsausweis (eHBA) gibt Ärztinnen und Ärzten Zugriff auf TI-Anwendungen und ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Beantragung über die Ärztekammer Hamburg. Die KV Hamburg erstattet 11,63 Euro pro Quartal und Person.
SMC-B Praxisausweis
Der Praxisausweis (SMC-B) ist der Institutionsausweis Ihrer Praxis. Er dient der Registrierung und Anmeldung an der TI, hat eine Laufzeit von 5 Jahren und muss vor der Installation beantragt werden. Die Kosten sind in der TI-Pauschale enthalten.
Kartenterminal
Mindestens ein stationäres eHealth-Kartenterminal je Betriebsstätte, inklusive Sicherheitsmodul gSMC-KT. Pflichtkomponente für die TI-Anbindung, die Kosten werden über die TI-Pauschale refinanziert.
Pflicht-Anwendungen und Fristen
Diese Anwendungen muss Ihre Praxis nutzen. Fehlt eine, wird die TI-Pauschale gekürzt.
eAU (seit 01.01.2023)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird seit Phase 2 verpflichtend über die TI an die Krankenkassen übermittelt. Sie läuft über den KIM-Dienst.
eRezept (seit 01.01.2024)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse müssen elektronisch verordnet werden. Fehlt das Modul, drohen 50 Prozent Pauschalenkürzung plus 1 Prozent Honorarkürzung.
eArztbrief über KIM (Empfang seit 30.06.2024)
Der eArztbrief läuft ausschließlich über KIM. Das Softwaremodul musste ab 01.03.2024 in aktueller Version installiert sein. KV-Connect wurde am 20.10.2025 abgeschaltet.
ePA für alle (Rollout seit 29.04.2025)
Die elektronische Patientenakte wird für alle gesetzlich Versicherten ohne Widerspruch angelegt. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die ePA zu lesen und zu befüllen.
KIM und eEB
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere Nachrichtendienst der TI. Über ihn laufen eAU, eArztbrief und seit 01.07.2025 auch die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB).
VSDM als Auszahlungsbedingung
Das Versichertenstammdatenmanagement ist Pflicht. Seit Q4/2025 ist der VSDM-Nachweis Bedingung für die Auszahlung der TI-Pauschale durch die KV.
Sichere Kommunikation: KIM und TI-Messenger
Die TI bietet zwei sichere Kommunikationswege. Wir richten beide ein und binden sie in den Praxisalltag ein.
KIM und TI-Messenger schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. KIM ist asynchron und für formelle, dokumentenechte Vorgänge gedacht, der TI-Messenger ist synchron und für die schnelle Abstimmung im Behandlungsalltag. Der TI-Messenger ist derzeit eine freiwillige Anwendung und kein Pflichtmodul (Stand 2026, vor der Einführung mit Ihrer KV abstimmen). Wir prüfen, welcher Weg für welchen Vorgang in Ihrer Praxis sinnvoll ist, und richten beide datenschutzkonform ein.
KIM für formelle Dokumente
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) überträgt eAU, eArztbrief und eEB asynchron und verschlüsselt, vergleichbar mit einer abgesicherten E-Mail. KIM ist Pflichtanwendung und hat KV-Connect am 20.10.2025 vollständig abgelöst.
TI-Messenger für schnelle Abstimmung
Der TI-Messenger (TIM) ist der Ende-zu-Ende-verschlüsselte Echtzeit-Chatdienst der TI auf Basis des offenen Matrix-Standards. Er ergänzt KIM um die direkte, sofortige Rückfrage zwischen Praxen, Kliniken, Laboren und Pflege.
Eindeutige Identitäten statt unsicherem Chat
Alle Teilnehmer werden über das TI-Verzeichnis (VZD) gefunden und über SMC-B und eHBA eindeutig als Leistungserbringer identifiziert. So ersetzt der TI-Messenger berufsrechtlich heikle Dienste wie WhatsApp für jede Kommunikation mit Patientenbezug.
Weitere TI-Anwendungen: NFDM und eMP
Neben den Pflichtanwendungen unterstützt die TI Anwendungen, die die Patientensicherheit erhöhen. Wir richten sie auf Wunsch in Ihrer Praxis ein.
NFDM und eMP/AMTS sind keine Pflichtanwendungen, sie steigern aber die Behandlungsqualität und helfen im Ernstfall, schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen. Anlage und Aktualisierung des Notfalldatensatzes sind über den EBM abrechenbar, die aktuelle Gebührenordnungsposition klären wir mit Ihrer KV. Wir installieren die Module, schulen Ihr Team und binden sie in Ihr Praxisverwaltungssystem ein. Hinweis: Mit der ePA für alle verlagern sich notfallrelevante Informationen zunehmend in die elektronische Patientenakte, den genauen Übergang prüfen wir anhand des aktuellen Stands für Ihre Praxis. Ob und in welcher Höhe die KV Hamburg einzelne Leistungen vergütet, klären wir vor der Einrichtung mit Ihnen ab.
NFDM Notfalldatenmanagement
Mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten legen Sie einen Notfalldatensatz (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte an: wichtige Diagnosen, Dauermedikation, Allergien und Unverträglichkeiten, dazu Hinweise wie Implantate oder Schwangerschaft sowie Kontaktdaten. Im Notfall lesen berechtigte Behandelnde den NFD auch ohne PIN, etwa in der Notaufnahme oder beim Rettungsdienst. Ergänzend verweist der Datensatz persönlicher Erklärungen (DPE) auf den Aufbewahrungsort von Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
eMP elektronischer Medikationsplan
Der eMP hält die aktuelle Medikation strukturiert auf der eGK vor. Alle behandelnden Praxen und Apotheken sehen denselben Stand, das senkt das Risiko von Wechselwirkungen.
AMTS Arzneimitteltherapiesicherheit
Auf Basis des Medikationsplans prüft die AMTS-Funktion Wechselwirkungen und Doppelverordnungen und warnt bei Risiken. Voraussetzung ist ein gepflegter eMP.
Förderung und Finanzierung: die TI-Pauschale
Seit 01.07.2023 erhalten Vertragsarztpraxen statt Einzelerstattungen eine monatliche TI-Finanzierungspauschale. Sie deckt Anschaffung, Betrieb und Austausch der TI-Komponenten ab und wird jährlich zum 01.01. an den Orientierungswert angepasst. Rechtsgrundlage sind die §§ 376 ff. SGB V.
TI-Pauschale 2026 nach Praxisgröße
| Praxisgröße | TI-Pauschale 2026 pro Monat |
|---|---|
| Bis 3 Ärzte oder Psychotherapeuten (Einzelpraxis bis kleine BAG) | 263,62 Euro |
| 4 bis 6 Ärzte | 313,52 Euro |
| 7 bis 9 Ärzte | 359,10 Euro |
| Mehr als 9 Ärzte | 359,10 Euro plus 31,70 Euro je weitere Gruppe von bis zu 3 Ärzten (10 bis 12: 390,80 Euro, 13 bis 15: 422,50 Euro) |
Zum Vergleich: 2025 lag die Pauschale für bis zu 3 Ärzte bei 256,44 Euro, 2024 bei 246,93 Euro. Die Übergangspauschalen 2 und 3 (für Erstanschluss 01.01.2021 bis 30.06.2023 sowie für den Konnektortausch) waren bis 31.12.2025 befristet und sind ab 2026 ausgelaufen.
Kürzungen und Sanktionen
Fehlende Pflichtanwendung
Fehlt eine Pflichtanwendung, sinkt die TI-Pauschale um 50 Prozent. Fehlen zwei oder mehr Anwendungen, wird keine Pauschale gezahlt (null Euro).
Fehlende TI-Anbindung
Ohne gültigen Konnektor oder ohne VSDM-Nachweis wird das Honorar um 2,5 Prozent gekürzt. Seit Q4/2025 prüfen die KVen die Anbindung aktiv (gültige Konnektor-Version plus VSDM-Nachweis).
Fehlendes eRezept
Seit 01.05.2024 kommt bei fehlendem eRezept 1 Prozent Honorarkürzung hinzu (Digital-Gesetz, § 360 Abs. 17 SGB V). Zusammen mit der fehlenden TI-Anbindung ergeben sich 3,5 Prozent Honorarkürzung.
Was Netzleiter dafür tut
Wir halten alle Pflichtanwendungen aktiv, überwachen Konnektor-Versionen und Zertifikatslaufzeiten und planen Komponententausch rechtzeitig. So bleiben Pauschale und Honorar ungekürzt.
Komponentenkosten und Erstattung
| Position | Erstattung / Stand |
|---|---|
| eHBA (KV Hamburg) | 11,63 Euro pro Quartal und Arzt, automatisch ohne Antrag (Stand KVHH-Angabe 2021, kann veraltet sein, deckt laut KVHH etwa die Hälfte der Kosten) |
| Konnektor, SMC-B, Kartenterminal | über die monatliche TI-Pauschale refinanziert, keine Einzelerstattung mehr seit 01.07.2023 |
| Konnektortausch (Einzelpauschale 2.300 Euro) | ausgelaufen, war bis 30.06.2023 befristet |
| TI-Gateway | kostenpflichtiger Vertrag (TI as a Service), über die TI-Pauschale refinanzierbar, Preis auf Anfrage |
Wichtige Fristen 2025 und 2026
- Konnektoren mit reinem RSA-Zertifikat: Tausch bis 31.12.2025 (keine Verlängerung, abgelaufen)
- eHBA und SMC-B der Generation 2.0 mit RSA: nutzbar bis 30.06.2026 (verlängert von ursprünglich 31.12.2025)
- gSMC-KT der Generation 2.0 (Kartenterminal-Sicherheitsmodul): Tausch bis 31.12.2026
- KV-Connect: abgeschaltet am 20.10.2025, vollständig durch KIM abgelöst
In 4 Schritten zur erfolgreichen TI-Anbindung
Kontakt aufnehmen
Sie kontaktieren uns per Telefon oder E-Mail. Unser Mitarbeiter klärt alle offenen Fragen, vereinbart den Installationstermin und gibt Ihre TI-Bestellung auf.
SMC-B Praxisausweis beantragen
In der Zwischenzeit beantragen Sie Ihren SMC-B Praxisausweis, der bei der Installation benötigt wird. Wir begleiten Sie bei der Beantragung.
Installation und Einweisung
Unser Techniker installiert alle Komponenten bei Ihnen vor Ort und weist Ihre Mitarbeiter ein. Die Installation dauert je nach Praxisgegebenheiten bis zu 2 Stunden.
Betrieb und Fristenkontrolle
Wir überwachen Konnektor-Versionen, Zertifikatslaufzeiten und Pflichtanwendungen, damit Ihre TI-Pauschale ungekürzt bleibt und keine Frist gerissen wird.
FAQ
Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die TI ist das geschützte digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen, damit medizinische Daten sicher ausgetauscht werden können. Pflichtanwendungen sind unter anderem eAU, eRezept, ePA für alle und KIM.
Wie hoch ist die TI-Pauschale 2026?
Seit 01.01.2026 erhält eine Praxis mit bis zu 3 Ärzten oder Psychotherapeuten 263,62 Euro pro Monat. Bei 4 bis 6 sind es 313,52 Euro, bei 7 bis 9 sind es 359,10 Euro, darüber kommen je weitere Gruppe von bis zu 3 Ärzten 31,70 Euro hinzu. Die Pauschale wird jährlich zum 01.01. an den Orientierungswert angepasst.
Welche Komponenten braucht meine Praxis für die TI?
Sie benötigen einen Konnektor oder ein TI-Gateway, einen Praxisausweis (SMC-B), ein eHealth-Kartenterminal mit gSMC-KT, einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) je Arzt sowie ein TI-fähiges Praxisverwaltungssystem. Netzleiter liefert, installiert und betreibt alle Komponenten.
Was passiert, wenn eine Pflichtanwendung fehlt?
Fehlt eine Pflichtanwendung, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlen zwei oder mehr Anwendungen, entfällt die Pauschale vollständig (null Euro). Wir sorgen dafür, dass alle Pflichtanwendungen in Ihrer Praxis laufen.
Welche Sanktionen drohen ohne TI-Anbindung?
Ohne TI-Anbindung (kein gültiger Konnektor oder kein VSDM-Nachweis) wird das Honorar um 2,5 Prozent gekürzt. Fehlt zusätzlich das eRezept, kommt seit 01.05.2024 1 Prozent hinzu, in Summe also 3,5 Prozent Honorarkürzung. Seit Q4/2025 prüfen die KVen die TI-Anbindung aktiv.
Welche Pflichtanwendungen gibt es und seit wann?
eAU seit 01.01.2023, eRezept seit 01.01.2024, eArztbrief-Empfang über KIM seit 30.06.2024, ePA für alle im Rollout seit 29.04.2025, eEB seit 01.07.2025. VSDM ist seit Q4/2025 Nachweisbedingung für die Auszahlung der TI-Pauschale.
Was ist ein TI-Gateway und wann lohnt es sich?
Das TI-Gateway ist ein Konnektor im Rechenzentrum des Anbieters. Die Praxis bindet sich über eine sichere VPN-Verbindung an. Vorteil: kein Austausch ablaufender Hardware-Zertifikate in der Praxis, zentrale Wartung. Die gematik empfiehlt den Wechsel als Übergang zu TI 2.0. Es fällt ein kostenpflichtiger Vertrag an.
Muss ich meinen Konnektor wegen der RSA-Umstellung tauschen?
Konnektoren mit ausschließlich RSA-Zertifikat mussten bis 31.12.2025 getauscht werden, ohne Verlängerung. eHBA und SMC-B der Generation 2.0 mit RSA dürfen noch bis 30.06.2026 genutzt werden, gSMC-KT der Generation 2.0 bis 31.12.2026. Wir prüfen den Stand Ihrer Komponenten und planen den Tausch rechtzeitig.
Werden die Kosten für Konnektor und Kartenterminals erstattet?
Seit 01.07.2023 werden alle Kosten für Konnektor, Konnektortausch, TI-Gateway, SMC-B und Kartenterminals über die monatliche TI-Pauschale refinanziert. Separate Einzelerstattungen wie die frühere Konnektortausch-Pauschale (2.300 Euro) sind ausgelaufen.
Wie unterstützt mich die KV Hamburg bei den eHBA-Kosten?
Die KV Hamburg zahlt im Rahmen der TI-Finanzierung 11,63 Euro pro Quartal und Arzt oder Psychotherapeut für den eHBA, automatisch und ohne gesonderten Antrag. Das deckt laut KVHH etwa die Hälfte der Kosten. (Stand der KVHH-Angabe 2021, der Betrag kann veraltet sein.) TI-Pauschalen zahlt die KVHH quartalsweise jeweils zum 20. des Monats.
Übernimmt Netzleiter den kompletten TI-Betrieb?
Ja. Netzleiter ist seit Jahren KBV-zertifizierter IT-Dienstleister nach §390 SGB V und auf Arztpraxen und MVZ spezialisiert. Wir übernehmen Installation, Konfiguration, Wartung, Störungsbehebung und den laufenden Betrieb der TI sowie die Anbindung Ihres PVS. Hotline 040 20949767.
Was ist der TI-Messenger und worin unterscheidet er sich von KIM?
Der TI-Messenger (TIM) ist der sichere Echtzeit-Chatdienst der Telematikinfrastruktur auf Basis des Matrix-Standards, Ende-zu-Ende-verschlüsselt. KIM überträgt Dokumente asynchron wie eine abgesicherte E-Mail (eAU, eArztbrief), der TI-Messenger ermöglicht die sofortige Abstimmung in Echtzeit. Teilnehmer werden über das TI-Verzeichnis identifiziert, die Anmeldung läuft über SMC-B und eHBA. Der TI-Messenger ist derzeit freiwillig und kein Pflichtmodul (Stand 2026, mit der KV abstimmen).
Was ist das Notfalldatenmanagement (NFDM) und wer darf den Notfalldatensatz lesen?
Beim NFDM legen Behandelnde mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte an: Diagnosen, Dauermedikation, Allergien, Hinweise wie Implantate oder Schwangerschaft und Kontaktdaten. Im Notfall ist er auch ohne PIN durch berechtigte Personen mit eHBA lesbar, etwa in der Notaufnahme. NFDM ist freiwillig und keine Pflichtanwendung. Anlage und Aktualisierung sind über den EBM abrechenbar, die aktuelle Gebührenordnungsposition klären wir mit Ihrer KV.
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Stand der Angaben: 06/2026 (Quellen Frühjahr 2025 bis Juni 2026, eHBA-Erstattungsbetrag nach KVHH-Angabe 2021). Alle rechtlichen und förderbezogenen Angaben sind juristisch zu prüfen und sollten vor der Umsetzung mit Ihrer KV abgestimmt werden.
Impressionen

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