KIM
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für Arztpraxen
KIM ermöglicht Praxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur zu versenden und zu empfangen. eAU-Versand an Krankenkassen ist seit 01.10.2021 Pflicht, der eArztbrief läuft ausschließlich über KIM. Als seit Jahren KBV-zertifizierter IT-Dienstleister (§390 SGB V) richten wir KIM in Ihrer Praxis ein und koordinieren PVS-Hersteller sowie TI-Anbieter.
KIM im Detail
Funktionsweise
KIM ist in Praxisverwaltungssysteme integrierbar. KIM-Nachrichten laufen Ende-zu-Ende-verschlüsselt, die Identifikation erfolgt über eHBA oder SMC-B. Innerhalb des KIM-Dienstes existiert ein vollständiges Adressverzeichnis der akkreditierten Institutionen.
eAU als Pflichtanwendung
Seit 01.10.2021 ist die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen Pflicht. Das Ersatzverfahren war bis 30.06.2022 möglich, ab 01.07.2022 entfiel diese Ausnahme.
eArztbrief
Der eArztbrief darf nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden. Die Übermittlung wird besser vergütet als papierbasierte Varianten. Der Empfang ist seit 30.06.2024 Pflicht.
Technische Voraussetzungen
Grundlage ist ein Anschluss an die TI mit einem E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor. Benötigt werden: Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter, Client-Modul, PVS-Modul sowie eHBA mindestens Generation 2.0.
Erstattung: Technik- und Betriebskosten
Die Kosten für Ausstattung und Betrieb sind mit der Finanzierungsvereinbarung geregelt, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat. Seit 01.07.2023 werden die meisten Technikkosten über die monatliche TI-Pauschale refinanziert. Höhe und Nachweisverfahren vor Umsetzung mit Ihrer KV klären.
| Komponente | Pauschale |
|---|---|
| Update zum E-Health-Konnektor (NFDM/eMP-Update-Pauschale) | 530 Euro einmalig (nach abgeschlossenem Konnektor-Update) |
| Update zum ePA-Konnektor (ePA-Update-Pauschale) | 400 Euro einmalig (nach abgeschlossenem Konnektor-Update) |
| KIM-Dienst Einrichtung | 200 Euro einmalig (Nachweis gegenüber KV erforderlich) |
| KIM-Dienst Betrieb | 23,40 Euro je Quartal |
| eHBA (Pauschale TI-Grundausstattung) | 11,63 Euro pro Quartal und Arzt oder Psychotherapeut |
KIM ist mit einem E-Health- oder einem ePA-Konnektor möglich, da beide die qualifizierte elektronische Signatur unterstützen. Aufgrund der Pflicht zur ePA-Fähigkeit ist von einem Update auf den ePA-Konnektor auszugehen.
Was wir für Sie einrichten
Praxis-IT Hamburg richtet KIM vollständig ein und koordiniert alle Beteiligten, damit Sie sich auf die Versorgung konzentrieren können.
TI-Voraussetzungen prüfen
Wir prüfen, ob Ihr Konnektor KIM-fähig ist und welches Update benötigt wird.
Vertrag mit KIM-Anbieter
Wir begleiten die Auswahl und den Vertragsabschluss mit einem zugelassenen KIM-Anbieter.
Client-Modul installieren
Installation und Konfiguration des KIM-Client-Moduls auf Ihren Systemen.
PVS-Integration
Einbindung des KIM-Dienstes in Ihr Praxisverwaltungssystem, damit eAU und eArztbrief direkt aus der Patientenakte versandt werden können.
Test und Dokumentation
Funktionsprobe mit eAU-Testversand, Dokumentation der Konfiguration und Einweisung des Praxisteams.
FAQ
Häufige Fragen zu KIM
Was ist KIM und wozu brauche ich es?
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Er wird benötigt, um die eAU an Krankenkassen zu übermitteln (Pflicht seit 01.10.2021) und den eArztbrief abzurechnen.
Was brauche ich, um KIM zu nutzen?
Sie benötigen einen TI-Anschluss mit E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor, einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter, das Client-Modul des Anbieters, ein PVS-Modul für die Integration sowie einen eHBA mindestens der Generation 2.0.
Wer richtet KIM in meiner Praxis ein?
Praxis-IT Hamburg (Netzleiter) richtet KIM vollständig ein, koordiniert PVS-Hersteller und TI-Anbieter und dokumentiert die Konfiguration. Hotline: 040 20949767.
Welche Kosten werden erstattet?
Für das Konnektor-Update (E-Health oder ePA) sowie die KIM-Einrichtung und den laufenden Betrieb gibt es Pauschalen gemäß der Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Höhe und Nachweisverfahren vor Umsetzung mit Ihrer KV klären.
Ist die eAU Pflicht?
Ja. Seit 01.10.2021 ist die Übermittlung der eAU an Krankenkassen verpflichtend. Das Ersatzverfahren war bis 30.06.2022 zugelassen, seit 01.07.2022 gilt die Pflicht ohne Ausnahme.
Muss ich eArztbriefe über KIM empfangen können?
Ja. Seit 30.06.2024 sind Praxen verpflichtet, eArztbriefe über KIM zu empfangen. Das eArztbrief-Softwaremodul musste bereits ab 01.03.2024 in aktueller Version installiert sein, sonst wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Wir prüfen Ihre Modulversion bei der Einrichtung mit.
Was passiert nach der Abschaltung von KV-Connect?
KV-Connect wurde am 20.10.2025 abgeschaltet und vollständig durch KIM abgelöst. Praxen, die noch KV-Connect genutzt haben, brauchen einen aktiven KIM-Dienst. Auch die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) läuft seit 01.07.2025 über KIM. Wir stellen den Übergang in Ihrer Praxis sicher.
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Quellen und weiterführende Links
- KBV: eArztbrief, Vergütung und Pflichten
- KBV: Telematikinfrastruktur und TI-Finanzierung
- KV Hamburg: Telematikinfrastruktur, eArztbrief und eEB
- KV Hamburg: KV-Connect-Abschaltung (20.10.2025) und Ablösung durch KIM
Stand der Angaben: 06/2026. Alle rechtlichen und förderbezogenen Angaben sind juristisch zu prüfen.
KIM-Einrichtung anfragen
Wir richten KIM in Ihrer Praxis ein, koordinieren PVS-Hersteller und TI-Anbieter und prüfen, welche Erstattungspauschalen Sie bei Ihrer KV geltend machen können.