· Mehdi Aroui · Medical IT · Lesedauer von ca. 9 Min.

VSDM 2.0: was sich in Ihrer Arztpraxis ändert

Mit VSDM 2.0 wandern die Versichertenstammdaten von der Chipkarte in die Telematikinfrastruktur. Was am Empfang anders läuft, welche Technik die Praxis dafür braucht und wie der Zeitplan seit dem Pilotstart im September 2026 wirklich aussieht.

Beschriftetes Ablaufdiagramm zu VSDM 2.0: Check-in in der Praxis per eGK am Kartenterminal oder GesundheitsID per QR-Code, weiter über den TI-Zugang der Praxis mit Konnektor oder TI-Gateway und SMC-B zum VSDM-Fachdienst bei der Krankenkasse, von dort Stammdaten und Prüfziffer ins Praxisverwaltungssystem.

Der Ablauf am Empfang ist seit Jahren derselbe. Gesundheitskarte einstecken, Daten vom Chip lesen, Prüfungsnachweis ins Praxisverwaltungssystem. Mit VSDM 2.0 verlässt dieser Vorgang die Chipkarte und wandert in die Telematikinfrastruktur. Die Versichertenstammdaten kommen künftig direkt von der Krankenkasse, die elektronische Gesundheitskarte belegt nur noch, dass die versicherte Person tatsächlich in der Praxis ist.

Das ist kein Update, das über Nacht durchläuft. VSDM 2.0 ist die erste Anwendung, die auf der Zero-Trust-Architektur der Telematikinfrastruktur 2.0 aufsetzt, und sie stellt Anforderungen an Praxisverwaltungssystem, TI-Zugang und Netzwerk gleichermaßen. Dieser Beitrag ordnet ein, was sich ändert, wann es kommt und was in Ihrer Praxis jetzt vorbereitet gehört.

Was VSDM 2.0 ist

VSDM 2.0 ist die zweite Ausbaustufe des Versichertenstammdatenmanagements. Statt die Daten vom Chip der eGK zu lesen, fragt das Praxisverwaltungssystem sie über einen VSDM-Fachdienst beim Kostenträger ab und bekommt sie als strukturierten FHIR-Datensatz zurück. Die gematik beschreibt das Verfahren in der Spezifikation gemSpec_VSDM_2, die Profile liegen offen auf GitHub.

Der Ablauf stützt sich auf mehrere neue Bausteine:

  • VSDM-Fachdienst der Krankenkasse. Er liefert die aktuellen Stammdaten und stellt beim Abruf eine Prüfziffer aus.
  • PoPP-Dienst. Er bestätigt kryptografisch, dass die versicherte Person im Behandlungskontext anwesend ist.
  • ZETA-Client. Die Zero-Trust-Schicht, über die das Primärsystem mit den TI-2.0-Diensten spricht.
  • SMC-B. Der Praxisausweis authentifiziert weiterhin die Betriebsstätte, daran ändert sich nichts.

Für die Praxis ist der wichtigste Punkt der erste: Die Datenquelle wechselt von einem Chip, der Wochen alt sein kann, zum tagesaktuellen Bestand der Kasse.

Alt und neu im direkten Vergleich

VorgangVSDM 1.0VSDM 2.0
Quelle der StammdatenChip der elektronischen GesundheitskarteVSDM-Fachdienst des Kostenträgers
Aktualisierungbeim Stecken der Karte am Terminalbeim Abruf, aus dem aktuellen Bestand der Kasse
Nachweis der PrüfungPrüfungsnachweisPrüfziffer des VSDM-Fachdienstes
Anwesenheit der PersonKarte steckt im TerminalPoPP-Token, per eGK oder GesundheitsID
DatenformatVSD-Datensatz der KarteFHIR-Bundle
SicherheitsmodellNetzverbund über den KonnektorZero Trust über ZETA

PoPP: Anwesenheit nachweisen, auch ohne Karte

PoPP steht für Proof of Patient Presence und ist der Teil von VSDM 2.0, den Ihr Empfangsteam als Erstes bemerken wird. Bisher galt die steckende Karte selbst als Beleg dafür, dass jemand vor Ort ist. Künftig erzeugt der PoPP-Dienst dafür ein Token, und dieses Token entsteht auf zwei Wegen.

Der eine ist der gewohnte: eGK am eHealth-Kartenterminal. Der andere läuft über die GesundheitsID auf dem Smartphone der versicherten Person. Die Praxis zeigt einen QR-Code mit der Kennung ihrer Betriebsstätte, die Patientin oder der Patient scannt ihn in der App, und der Check-in ist erledigt.

Damit lösen sich zwei Situationen, die heute regelmäßig Aufwand am Tresen erzeugen. Die vergessene Karte führt nicht mehr automatisch zum Ersatzverfahren, und die Erfassung ist nicht mehr an das Kartenterminal am Empfang gebunden. Aufnahme im Behandlungszimmer, Erfassung im Wartebereich oder ein Ablauf außerhalb der Praxisräume werden technisch möglich. Das PoPP-Token ist zugleich die Grundlage für den Zugriff auf weitere TI-Anwendungen wie eRezept und elektronische Patientenakte, es löst dort das bisherige Verfahren VSDM++ und CardLink ab.

Planen Sie diesen Punkt organisatorisch mit ein. Wo hängt der QR-Code, wer erklärt ihn, und wie läuft der Vorgang, wenn die App der versicherten Person nicht funktioniert. Technik entscheidet hier weniger als der eingeübte Ablauf.

Prüfziffer statt Prüfungsnachweis

Die Pflicht, die Versichertenstammdaten beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal zu prüfen, bleibt bestehen. Was sich ändert, ist der Beleg dieser Prüfung. An die Stelle des Prüfungsnachweises tritt eine Prüfziffer, die der VSDM-Fachdienst beim Abruf ausstellt und die das Praxisverwaltungssystem für die Abrechnung mitführt.

Für die Praxis heißt das: Der abrechnungsrelevante Nachweis entsteht online. Ohne funktionierende Verbindung in die Telematikinfrastruktur entsteht er nicht. Das ist der eigentliche Unterschied im Alltag, und er verschiebt Gewicht auf die Internetanbindung.

Der Zeitplan, Stand September 2026

ZeitpunktWas passiert
ursprünglich 1. Januar 2026geplanter Start, verschoben
1. September 2026Pilotphase mit einer großen Krankenkasse und mindestens einem Primärsystem
ab September 2026Parallelbetrieb von VSDM 1.0 und VSDM 2.0
danachschrittweise Ausweitung auf weitere Kassen und Primärsysteme
offenbundesweiter Rollout und Ablösung von VSDM 1.0

Der Termin 1. Januar 2026 hat nicht gehalten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte beim Bundesgesundheitsministerium eine Verschiebung um mindestens ein Jahr plus sechs Monate Übergangsfrist gefordert und das mit der fehlenden finalen Spezifikation begründet. Seit Ende August 2026 gibt es die erste zertifizierte VSDM-2.0-Lösung am Markt, der Pilotbetrieb läuft seit dem 1. September 2026 an.

Für Ihre Praxis folgt daraus eine ruhige Nachricht. Es gibt keinen Stichtag, an dem alle gleichzeitig umstellen. Der Umstiegszeitpunkt hängt an Ihrem Praxisverwaltungssystem und an den Krankenkassen Ihrer Patientinnen und Patienten. VSDM 1.0 läuft parallel weiter, bis die Ablösung tatsächlich trägt.

Die Zeit dazwischen ist trotzdem keine Pause. Was jetzt vorbereitet wird, entscheidet, ob die Umstellung später ein Softwareupdate ist oder ein Projekt.

Was Ihre Praxis technisch braucht

Der Zugriff auf den VSDM-Fachdienst setzt eine erfolgreiche Authentifizierung der Einrichtung voraus, und die läuft über die SMC-B. Daraus ergeben sich zwei zulässige Wege: SMC-B mit eHealth-Kartenterminal und Konnektor, oder SMC-B mit eHealth-Kartenterminal und TI-Gateway. Der Konnektor entfällt mit VSDM 2.0 also nicht, er lässt sich aber durch die softwarebasierte Variante ersetzen.

Die Punkte, an denen es in der Praxis erfahrungsgemäß klemmt:

  • Praxisverwaltungssystem. Der ZETA-Client muss in das Primärsystem integriert sein, dazu kommen Geräte- und App-Registrierung sowie die Zulassung. Das leistet Ihr PVS-Hersteller, nicht die Praxis. Entscheidend ist der Termin, zu dem Ihre Version und Ihre Region an der Reihe sind.
  • TI-Zugang. Ältere Konnektoren sind hier der kritische Posten. Wenn ohnehin ein Wechsel ansteht, ist der Umstieg auf ein TI-Gateway der Zeitpunkt, an dem sich beide Themen in einem Zug erledigen lassen.
  • Kartenausweise. SMC-B und elektronischer Heilberufsausweis müssen gültig sein. Eine abgelaufene SMC-B blockiert den Zugriff vollständig, und Nachbestellung plus Freischaltung dauern Wochen.
  • Internetanbindung. Jeder Stammdatenabruf läuft künftig online. Bandbreite ist selten das Problem, Ausfallverhalten dagegen schon. Eine Praxis ohne Ersatzweg steht bei einem Leitungsausfall am Empfang still.
  • Netzwerk und Endgeräte. Zero Trust bedeutet, dass jedes Gerät und jede Anwendung an einer Identität hängen und jeder Zugriff geprüft wird. Ein flaches Netz mit gemeinsam genutzten Windows-Konten und ungepatchten Rechnern wird an dieser Stelle sichtbar.

VSDM 2.0 ist auch eine Sicherheitsfrage

Der letzte Punkt verdient eine eigene Überschrift, weil er in der Diskussion um VSDM 2.0 meist untergeht. Zero Trust verlagert die Sicherheit vom abgeschotteten Netzverbund auf das einzelne Gerät und den einzelnen Zugriff. Eine Praxis, die ihre IT sauber führt, merkt davon wenig. Eine Praxis mit gewachsener Infrastruktur merkt es dann, wenn der Zugriff verweigert wird.

Die Anforderungen decken sich weitgehend mit dem, was die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ohnehin verlangt. Aktuelle Betriebssysteme, benannte Benutzerkonten, Festplattenverschlüsselung, geprüfte Datensicherung und ein dokumentierter Stand der Maßnahmen. Wer die Richtlinie nach §390 SGB V erfüllt, hat den größten Teil der Vorarbeit für VSDM 2.0 bereits geleistet.

Was Sie in den nächsten Wochen tun sollten

  1. Fragen Sie Ihren PVS-Hersteller nach dem Termin für die VSDM-2.0-fähige Version und danach, ob der ZETA-Client integriert wird oder ein TI-Gateway vorgesehen ist.
  2. Prüfen Sie die Laufzeiten von SMC-B und elektronischem Heilberufsausweis. Wer 2026 tauschen muss, sollte das nicht in die Umstellungsphase legen.
  3. Bewerten Sie Ihren TI-Zugang. Alter des Konnektors, Firmwarestand der Kartenterminals, sinnvoller Wechselzeitpunkt.
  4. Sehen Sie sich die Internetanbindung an. Verfügbarkeit, Ersatzweg, Verhalten bei Störung. Ein zweiter Weg über Mobilfunk kostet wenig und trägt an dem Tag, an dem er gebraucht wird.
  5. Planen Sie den Empfangsprozess. QR-Code-Platzierung, Einweisung des Teams, Vorgehen im Ausnahmefall.
  6. Dokumentieren Sie Ihren Sicherheitsstand. Das brauchen Sie für die KBV-Richtlinie und gleichzeitig als Grundlage für die Zero-Trust-Anforderungen.

Wer das für Sie übernimmt

Medical IT ist die Praxis-Marke des Hamburger Systemhauses Netzleiter. Wir betreuen Arztpraxen, Zahnarztpraxen und MVZ von der Netzwerkdose bis zur Telematikinfrastruktur, als KBV-zertifizierter IT-Dienstleister nach §390 SGB V und als Gematik-Partner für den KoCoBox-Konnektor.

Für die Vorbereitung auf VSDM 2.0 heißt das konkret:

  • IT-Infrastruktur. Netzwerk, Server, Arbeitsplätze und Internetanbindung so aufgestellt, dass ein Online-Abruf pro Patientenkontakt kein Risiko ist. Dazu gehört ein Ersatzweg für den Störfall.
  • Telematikinfrastruktur. TI-Anbindung, Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminals, SMC-B und eHBA, KIM und eRezept aus einer Hand, inklusive der Abstimmung mit Ihrem PVS-Hersteller.
  • IT-Sicherheit. Umsetzung und Dokumentation der KBV-Richtlinie, Endgeräteschutz mit ESET, Datensicherung mit Veeam, Monitoring der Systeme im laufenden Betrieb.
  • PVS-Betreuung. Wir kennen die verbreiteten Praxisverwaltungssysteme und begleiten Updates, damit ein Versionssprung nicht am Montagmorgen im Sprechstundenbetrieb landet.

Der Betrieb läuft bei uns über einen Wartungsvertrag zum Festpreis je Arbeitsplatz und Monat. Damit ist die Betreuung planbar, und Themen wie VSDM 2.0 kommen nicht als Sonderprojekt mit offener Rechnung, sondern als Teil der laufenden Betreuung.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Praxis für VSDM 2.0 aufgestellt ist, beginnen wir mit einer kostenlosen Netzwerkanalyse. Wir sehen uns Netzwerk, TI-Komponenten, PVS-Stand und Ausfallsicherheit an und sagen Ihnen, was vor der Umstellung angefasst gehört. Telefonisch erreichen Sie uns unter 040 20949767, oder Sie nutzen das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Muss meine Praxis zu einem festen Termin auf VSDM 2.0 umstellen? Nein. Seit dem 1. September 2026 läuft eine Pilotphase mit zunächst einer großen Krankenkasse und mindestens einem Primärsystem, VSDM 1.0 und VSDM 2.0 laufen parallel. Der Umstieg Ihrer Praxis hängt an Ihrem Praxisverwaltungssystem und an den beteiligten Kassen. Einen bundesweiten Stichtag für die Ablösung gibt es bisher nicht.

Brauche ich für VSDM 2.0 einen neuen Konnektor? Nicht zwingend. Die Authentifizierung der Praxis läuft weiter über die SMC-B mit eHealth-Kartenterminal und Konnektor. Der Konnektor lässt sich alternativ durch ein softwarebasiertes TI-Gateway ersetzen. Ob sich der Wechsel für Sie lohnt, hängt am Alter Ihrer Hardware und an den Laufzeiten Ihrer Verträge.

Können Patientinnen und Patienten dann ohne Gesundheitskarte kommen? Für den Anwesenheitsnachweis ja, sofern sie die GesundheitsID ihrer Krankenkasse auf dem Smartphone eingerichtet haben. Der Check-in läuft dann über einen QR-Code der Praxis. Die eGK am Kartenterminal bleibt der zweite gültige Weg und wird auf absehbare Zeit der häufigere sein.

Was passiert bei einem Internetausfall? Ohne Verbindung in die Telematikinfrastruktur gibt es keinen Stammdatenabruf und keine Prüfziffer. Genau deshalb gehört die Ausfallsicherheit der Internetanbindung zur Vorbereitung. Ein zweiter Weg über Mobilfunk ist die einfachste Absicherung und in den meisten Praxen innerhalb eines Termins eingerichtet.

Bleibt die Prüfung einmal pro Quartal bestehen? Ja. Die Prüfung der Versichertenstammdaten beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal bleibt Pflicht. Neu ist der Beleg dafür, die Prüfziffer des VSDM-Fachdienstes anstelle des bisherigen Prüfungsnachweises.

Was kostet die Umstellung? Eine allgemeine Zahl dazu gibt es nicht, und Angebote, die eine nennen, sollten Sie prüfen. Der Aufwand hängt an drei Dingen: dem Wartungsvertrag für Ihr Praxisverwaltungssystem, der Frage ob Ihr TI-Zugang bestehen bleibt oder auf ein TI-Gateway wechselt, und dem Zustand von Netzwerk und Arbeitsplätzen. Nach einer Bestandsaufnahme lässt sich das für Ihre Praxis konkret beziffern.


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