ePA für alle

ePA in der Arztpraxis: Pflicht, Sanktionen und Frist 2027

Die elektronische Patientenakte ist eine Pflichtanwendung der Telematikinfrastruktur. Fehlt der Nachweis, sinkt die TI-Pauschale, und ab dem 01.01.2027 wird die Befüllung nicht mehr vergütet, die Pflicht bleibt. Als KBV-zertifizierter IT-Dienstleister (§390 SGB V) prüft Praxis-IT Hamburg, ob Konnektor, PVS-Modul und Karten Ihrer Praxis die ePA tragen, und hält sie im laufenden Betrieb im Blick.

Kompaktgrafik der sechs TI-Pflichtanwendungen eAU, eRezept, eArztbrief, ePA, KIM und eEB sowie VSDM, darüber der Satz: Fehlt eine, kürzt die KV die TI-Pauschale.

Was die ePA von Ihrer Praxis verlangt

Befüllen

Befundberichte, Laborbefunde und eArztbriefe aus der aktuellen Behandlung stellen Sie in die ePA ein, wenn sie elektronisch vorliegen und die Patientin nicht widersprochen hat.

Informieren

Patienten erfahren mündlich oder per Aushang, dass Daten in die ePA gehen. Für hochsensible Daten gelten erweiterte Hinweispflichten, genetische Daten brauchen eine schriftliche Einwilligung.

Lesen bei Anlass

Eine anlasslose Lesepflicht gibt es nicht. Die ePA ersetzt auch nicht Ihre eigene Behandlungsdokumentation.

Sanktionen und Fristen im Überblick

Drei Regeln treffen Praxen ohne funktionierende ePA. Sie wirken unabhängig voneinander und summieren sich.

TI-Pauschale minus 50 Prozent

Fehlt der Nachweis für eine Pflichtanwendung wie die ePA, halbiert die KV die monatliche TI-Pauschale. Fehlen zwei oder mehr Anwendungen, entfällt sie ganz.

1 Prozent Honorarabzug

Nach § 341 Abs. 6 SGB V kürzt die KV das Honorar um 1 Prozent, wenn der ePA-Nachweis fehlt. Für die Quartale 1 bis 3/2025 war der Abzug wegen der Einführung der ePA für alle ausgesetzt.

Vergütungsende 01.01.2027

Ab dem 01.01.2027 wird die Befüllung der ePA nicht mehr vergütet (Erweiterter Bewertungsausschuss, KBV vom 27.08.2026). Die Befüllpflicht bleibt, der Aufwand muss also im Praxisablauf ohne Zusatzhonorar laufen.

Stand der Angaben: 10/2026, Quellen am Seitenende.

Prüfliste: Trägt Ihre Praxis-IT die ePA?

Sechs Punkte, an denen die ePA in der Praxis scheitert. Jeder Punkt mit Nein ist ein Risiko für die TI-Pauschale.

  1. Konnektor oder TI-Gateway aktuell

    Der Konnektor trägt das für die ePA nötige Update, oder die Praxis ist über ein TI-Gateway im Rechenzentrum angebunden. Die KV Hamburg nennt beide Wege bei ablaufenden Konnektor-Zertifikaten.

  2. ePA-Modul im PVS installiert

    Das Praxisverwaltungssystem hat das aktuelle ePA-Modul mit gültiger KBV-Zertifizierung, und alle Arbeitsplätze, die befüllen, nutzen es.

  3. Karten gültig

    SMC-B und eHBA laufen nicht in den nächsten Monaten ab. Eine abgelaufene SMC-B legt die ePA gemeinsam mit allen anderen TI-Anwendungen still.

  4. KBV-Prüfprotokoll grün

    Das Prüfprotokoll zeigt die ePA als korrekt eingerichtet. Dieser Nachweis entscheidet über die ungekürzte TI-Pauschale.

  5. Ablauf im Team geklärt

    Fest ist, wer welche Dokumente einstellt und wo der Patientenaushang hängt. Ab 2027 ohne Vergütung zählt jeder eingesparte Handgriff.

  6. Ausfall wird bemerkt

    Fällt der Konnektor aus oder läuft ein Zertifikat ab, merkt es jemand, bevor die Sprechstunde steht. Ohne Monitoring fällt das erst am Empfang auf.

Was wir für Ihre ePA übernehmen

Technik prüfen

Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminals, SMC-B und eHBA, ePA-Modul im PVS. Sie erhalten einen Ampel-Report mit klaren nächsten Schritten.

Einrichten und umstellen

Konnektor-Update oder Wechsel auf ein TI-Gateway, Einstellungen im PVS und Abstimmung mit Ihrem PVS-Hersteller, bis das Prüfprotokoll stimmt.

Im Betrieb überwachen

Im Wartungsvertrag überwachen wir Ihre Praxis-IT rund um die Uhr, den Konnektor eingeschlossen. Zertifikatsabläufe und Ausfälle sehen wir, bevor Ihr Team sie bemerkt.

Was wir nicht übernehmen

Wir beraten nicht zur Abrechnung und klären keine EBM-Fragen, dafür ist Ihre KV zuständig. Die Hotline Ihres PVS-Herstellers ersetzen wir nicht, Fehler im ePA-Modul selbst behebt der Hersteller. Wir sorgen dafür, dass die Technik darunter stimmt, und koordinieren den Fall, wenn beide Seiten gebraucht werden.

So läuft es ab

Vom ersten Check bis zum laufenden Betrieb, in vier Schritten.

Praxis-IT-Check

Wir prüfen vor Ort Telematikinfrastruktur, Backup, Datenschutz-Basics und Ausfallrisiken, die ePA-Voraussetzungen eingeschlossen.

Ampel-Report

Sie erhalten je Prüffeld grün, gelb oder rot mit priorisierten Empfehlungen. Der Report gehört Ihrer Praxis, auch ohne Folgeauftrag.

Umsetzung

Konnektor-Update oder TI-Gateway, ePA-Modul, Karten. Sie erhalten vorher ein Festangebot.

Laufender Betrieb

Mit dem Wartungsvertrag überwachen wir Konnektor und Praxis-IT dauerhaft, damit die Voraussetzungen für die ungekürzte TI-Pauschale erfüllt bleiben.

Einstieg und Preise

Praxis-IT-Check

Der Check entspricht einer Beratungsleistung im Wert von 250 Euro und ist für Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen sowie MVZ in Hamburg und Umland mit 1 bis 50 Mitarbeitern kostenfrei.

Zum Praxis-IT-Check

Praxis-Proaktiv

Am häufigsten gewählt: 69 Euro netto je Mitarbeiter und Monat, 29 Euro für Mitarbeiter ohne eigenen PC. Enthalten ist alles aus Praxis-Wartung, darunter Monitoring rund um die Uhr, inklusive Konnektor, dazu:

  • Backup inklusive Wiederherstellungs-Tests
  • Microsoft 365 Verwaltung, Lizenz transparent zum Microsoft-Preis
  • ESET PROTECT Complete mit Mail- und Microsoft-365-Schutz
  • Managed Firewall
  • Vor-Ort-Einsätze inklusive, zwei Anfahrten pro Monat
Alle Stufen und Preise

FAQ

Häufige Fragen zur ePA in der Arztpraxis

Was passiert, wenn meine Praxis die ePA nicht nachweist?

Fehlt der Nachweis, dass die ePA in der aktuell gültigen Version über das PVS nutzbar ist, kürzt die KV die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent. Fehlen zwei oder mehr Pflichtanwendungen, entfällt die Pauschale ganz. Zusätzlich sieht § 341 Abs. 6 SGB V einen Honorarabzug von 1 Prozent vor, für die Quartale 1 bis 3/2025 war er ausgesetzt (Stand KV Baden-Württemberg, abgerufen 12.10.2026).

Wird die ePA-Befüllung 2027 noch vergütet?

Nein. Laut KBV hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden, dass die Befüllung der ePA ab dem 01.01.2027 nicht mehr vergütet wird. Die Pflicht zur Befüllung bleibt bestehen. Welche Leistungen Sie bis zum 31.12.2026 abrechnen, klären Sie mit Ihrer KV, wir beraten nicht zur Abrechnung.

Muss ich jede ePA meiner Patienten lesen?

Nein. Laut KBV gibt es keine anlasslose Lesepflicht. Die Einsicht erfolgt anlassbezogen, etwa wenn eine Patientin auf einen Befund in der ePA hinweist. Befüllen müssen Sie dagegen Befundberichte, Laborbefunde und eArztbriefe aus der aktuellen Behandlung, sofern sie elektronisch vorliegen und kein Widerspruch besteht.

Was braucht meine Praxis technisch für die ePA?

Eine funktionierende TI-Anbindung mit aktuellem Konnektor oder TI-Gateway, ein aktuelles ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem mit gültiger KBV-Zertifizierung sowie gültige Karten (SMC-B, eHBA). Ob die Anwendung korrekt eingerichtet ist, zeigt das KBV-Prüfprotokoll.

Übernehmen Sie auch die Einstellungen im PVS?

Ja, die Alltagseinstellungen im PVS gehören zum TI-Betrieb. Wir ersetzen aber nicht die Hotline Ihres PVS-Herstellers, Fehler im ePA-Modul selbst behebt der Hersteller. Wir koordinieren den Fall mit ihm.

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Quellen und weiterführende Links

Stand der Angaben: 10/2026, abgerufen am 12.10.2026. Abrechnungsfragen klären Sie bitte mit Ihrer KV.

ePA-Voraussetzungen prüfen lassen

Im Praxis-IT-Check sehen Sie vor dem 01.01.2027, ob Konnektor, PVS-Modul und Karten die ePA tragen. Danach hält Praxis-Proaktiv Ihre TI im Blick.