KIM

Der neue Kommunikationsstandard in der TI

Kommunikation ist ein wesentlicher Aspekt einer guten medizinischen Versorgung. Ärzte nutzen die Kommunikation, um Informationen von Patienten einzuholen, medizinische Konzepte und Behandlungsoptionen zu erklären und den Patienten Unterstützung und Anleitung zu geben. Effektive Kommunikation ist entscheidend, um Vertrauen und ein gutes Verhältnis zu den Patienten aufzubauen und um sicherzustellen, dass die Patienten ihre Krankheit und die notwendigen Schritte zu ihrer Behandlung verstehen.

Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Nachrichten und medizinische Dokumente (etwa eArztbrief, eAU) werden über spezielle KIM-E-Mail-Adressen sicher versendet. Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet. Zudem ist die Übermittlung einer Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger über KIM grundsätzlich seit 01.10.2021 Pflicht.

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KIM im Detail

Funktionsweise von KIM

KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM sich in die Praxisverwaltungssysteme integrieren lassen soll, wird die Kommunikation dann besonders einfach und komfortabel sein.

Der Dienst ist erforderlich für weitere Anwendungen; zunächst sind das:

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen ersetzt seit dem 1. Oktober 2021 die Papier-AU (Muster 1).
  • eArztbrief: Dieser darf nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden.

Arztpraxen, denen die notwendige Technik für die eAU bis dahin nicht zur Verfügung steht, können bis 30.06.2022 ein Ersatzverfahren nutzen. Ab 01.07.2022 entfällt diese Ausnahme und die eAU ist generell verpflichtend.

Technische Voraussetzungen von KIM

Grundlage für KIM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor. Diese unterstützen die qualifizierte elektronische Signatur. Die Software-Updates sind flächendeckend erhältlich. Praxen sollten sich für weitere Informationen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden.

Daneben sind folgende Komponenten und Dienste notwendig:

  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
  • Client-Modul für KIM (wird vom Anbieter gestellt)
  • PVS-Modul für eine einfache Integration und Nutzung des KIM-Dienstes
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand etwa von eArztbriefen
  • Der Kommunikationsdienst KIM ermöglicht einen sicheren, rechtsverbindlichen Datenaustausch mittels E-Mail zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie anderen Akteuren im Gesundheitswesen.
  • Der Datentransport erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt, jede Nachricht wird mittels elektronischer Signatur authentifiziert.
  • Innerhalb des KIM-Dienstes existiert ein vollständiges Adressverzeichnis der akkreditierten Institutionen und Personen.
  • Die Identifikation erfolgt über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder den Praxisausweis (SMC-B). Sämtliche Nutzerinnen und Nutzer sind somit identitätsgeprüft.
  • Seit dem 01.10.2021 ist mit der Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen die erste Pflichtanwendung offiziell gestartet.
  • Bereits jetzt ist auf freiwilliger Basis ein elektronischer Versand von Arztbriefen (eArztbrief) über KIM möglich.

Erstattung: Technik- und Betriebskosten

Die Kosten für Ausstattung und Betrieb sind mit der Finanzierungsvereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat, geregelt. KIM ist mit einem E-Health- oder einem ePA-Konnektor möglich, da beide die qualifizierte elektronische Signatur unterstützen. Deshalb sind in der folgenden Übersicht die Pauschalen für beide Software-Updates aufgeführt. In Hinblick auf die höhere Leistungsfähigkeit sowie auf die Pflicht der Praxen, die ePA lesen und befüllen zu können, ist von einem Update auf den ePA-Konnektor auszugehen.

Komponente Pauschale
Update zum E-Health-Konnektor
(NFDM/eMP-Update-Pauschale)

530 Euro einmalig

Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Pauschale gezahlt.

Update zum ePA-Konnektor
(ePAUpdate-Pauschale)

400 Euro einmalig

Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Pauschale gezahlt.

KIM-Dienst

200 Euro einmalig für das Einrichten
Anspruch, wenn Dienst in der Praxis funktionsfähig ist. Nachweis gegenüber KV erforderlich.

 

23,40 Euro je Quartal für Betriekskosten

eHBA
(Teil der Pauschalen für die TI-Grundausstattung und den laufenden Betrieb)
11,63 Euro pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut
Abrechenbar mit TI-Anbindung und erstem Nachweis über den Abgleich der Versichertenstammdaten.

Hinweis: Für die technische Erstausstattung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Finanzierung des laufenden Betriebs gelten eigene Pauschalen.